Jetzt weiterbilden: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

I  im Fokus 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben der Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen wurden neue Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe eingeführt sowie zahlreiche Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) umgesetzt. Zudem wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Dies betrifft nicht nur die Förderung erneuerbarer Heizsysteme, sondern auch Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus/-gebäude. Das Online-Seminar mit Jan Karwatzki (Öko-Zentrum NRW) bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die neuen gesetzlichen Anforderungen und die geänderten Fördermöglichkeiten zur Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit je 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Online, Dienstag, 18. August 2026, 10.00-12.30 Uhr
Teilnahmebeitrag: € 59,50 inkl. MwSt. Anmelden

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