Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Termin

Dienstag, 18. August 2026
10:00 bis 12:30 Uhr

Ort

Online

Teilnahmebetrag

59,50 € inkl. MwSt.
Buchbar bis 17. August um 14:00 Uhr

Fortbildungsanerkennung

Anrechnung für die Energieeffizienz-Expertenliste: jeweils 3 UE in den Bereichen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Zielgruppe

Fachleute und Expert:innen

Das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Damit treten die Änderungen des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes sowie des Gebäudeenergiegesetzes bereits am 29.7.2026 in Kraft. Dazu gehört u.a. die Streichung der 65%-EE-Pflicht (§§ 71 bis 71p GEG) sowie der Betriebsverbote für Heizkessel (§ 72) und die neuen Regelungen für den Ersatz von Heizungsanlagen, Bio-Treppe und Stromdirektheizungen (§§ 42 bis 46).

Weitere Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, die etwas Vorbereitungszeit brauchen, treten am 1.1.2027 in Kraft. Dazu gehören neben den Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, Solarpflicht, LCA-Pflicht für Neubauten) auch die neuen Anforderungen an Energieausweise sowie die geänderten technischen Regelungen (neues Referenzgebäude, neue Primärenergiefaktoren und neue DIN TS 18599).

Zudem wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 reformiert. Dies betrifft nicht nur die Förderung von Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, sondern auch Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus/-gebäude.

Das Online-Seminar mit Jan Karwatzki (Öko-Zentrum NRW) bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die neuen gesetzlichen Anforderungen und die geänderten Fördermöglichkeiten zur Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

(Stand 29.07.2026)

Programm

18. August 2026

I

10:00 Uhr – Begrüßung

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
24 Jul 2024
10 AM

10:05 - Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM

12:20 - Schlussgespräch

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH & Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM
]

12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung

24 Jul 2024
10 AM

Teilnahmebeitrag: 59,50 € inkl. MwSt.

Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 3 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Diese Veranstaltung wird als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Zudem wird diese Fortbildungsveranstaltung pauschal von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.

Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.

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