Integrierte Klimaschutzkonzepte
Mit Integrierten Klimaschutzkonzepten (IKK) werden Kommunen, Städten und Organisationen unterstützt, ihren Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich und nachhaltig zu senken. Die Förderung der Konzepte ist Teil der Kommunalrichtlinie, die seit 2008 Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMU) fördert.
Integrierte Klimaschutzkonzepte sollen eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse zur Minderung von Treibhausgasen, einen Maßnahmenkatalog, ein Controlling-Konzept sowie Zeitpläne zur Umsetzung beinhalten. Zusätzlich sind Möglichkeiten der Akteursbeteiligung und eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
Seit 2019 fördert die Kommunalrichtlinie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager:innen und die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept. Bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes müssen alle klimaschutzrelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abgedeckt werden. Bei Kommunen sind dies in der Regel mindestens das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche: Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall. Optional kann der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre mit einer Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen Ihres Klimaschutzkonzeptes bei der Erstellung der Energie- und Treibhausgas-Bilanz, der Potenzialberechnung, der Szenarienentwicklung und als Prozessbegleitung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich kommunale Klimaschutzkonzepte können wir Ihnen bei den verschiedenen Teilschritten der Konzepterstellung zuarbeiten. Fünf Beratertage jährlich werden zusätzlich im Rahmen einer Prozessunterstützung bezuschusst.
Sie haben bereits ein fertiges Klimaschutzkonzept?
Dann können Sie gerne auf uns als Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung zurückgreifen. Auch hierbei können Sie sich im Rahmen der Kommunalrichtlinie bis zu fünf Beratertage pro Jahr bezuschussen lassen.
Wurde Ihr bestehendes Klimaschutzkonzept vor dem 31.12.2016 fertig gestellt, so können Sie sich für die Förderung der Erstellung eines Vorreiterkonzeptes bewerben. Mit diesem werden Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040.
Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Konzepten der Kommunalen Klimaberatung finden Sie hier.
Ansprechperson:

Jessica Zander, M.Sc.
Referenzen des Fachbereichs

Klimaschutzkonzept Spandau

Klimaschutzkonzept Büdelsdorf

Klimaschutzkonzept Büsum

Klimaschutzkonzept Bordesholm-Molfsee

Klimaschutzkonzept Kronshagen

Klimaschutzkonzept Henstedt-Ulzburg

Klimaschutzkonzept Hamburg-Mitte

Klimaschutzkonzept Glinde

Klimaschutzkonzept Hamburg-Harburg

Klimaschutzkonzept Hamburg-Nord
