Update zu GModG und BEG – aktueller Stand und Neuerungen ab 2027

Termin

Dienstag, 17. November 2026
10:00 bis 12:15 Uhr

Ort

Online

Teilnahmebetrag

59,50 € inkl. MwSt.
Buchbar bis 16. November um 14:00 Uhr

Fortbildungsanerkennung

Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.

Zielgruppe

Fachleute und Expert:innen

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung das Gebäudeenergierecht grundlegend neu aufgestellt. Ein erster Teil mit der Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen und neuen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe ist bereits in Kraft getreten. Weitere zentrale Neuerungen – insbesondere zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) – treten zum 01. Januar 2027 in Kraft. Parallel dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Die Änderungen betreffen nicht nur die Förderung erneuerbarer Heizsysteme, sondern auch Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus/-gebäude.

Das Online-Seminar mit Jan Karwatzki (Öko-Zentrum NRW) bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über den aktuellen Rechtsstand, die bereits geltenden GModG-Regelungen und die anstehenden Änderungen zum 01.01.2027 sowie über die geänderten Fördermöglichkeiten zur Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

(Stand 09.09.2026)

Programm

17. November 2026

I

10:00 Uhr – Begrüßung

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
24 Jul 2024
10 AM

10:05 - Update zu GModG und BEG – aktueller Stand und Neuerungen ab 2027

Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM

12:10 - Schlussgespräch mit letzten Rückfragen

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH & Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM
]

12:15 Uhr – Ende der Veranstaltung

24 Jul 2024
10 AM

Teilnahmebeitrag: 59,50 € inkl. MwSt.
Studierendenticket: € 29,50 inkl. MwSt. (schreiben Sie uns von Ihrer Uni-Mailadresse eine Email an info(at)zebau.de)

Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.

Diese Veranstaltung wird als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Zudem wird diese Fortbildungsveranstaltung pauschal von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.

Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.

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