Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft

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Ab dem 29.07.2026 gilt das GModG und damit sofort folgende Änderungen: die 65 %-EE-Pflicht entfällt für neue Heizungsanlagen. Auch die bisherigen Betriebsverbote für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen ab 2045 gelten nicht mehr. Zudem gibt es neue Regeln zum Heizungstausch u. a. mit der schrittweisen Erhöhung des Mindestanteils an Bio-Öl- bzw. Biogas ab 2029 („Bio-Treppe“).

Ab 01.01.2027 gelten dann die Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, die bundesweite Solardachpflicht, die LCA-Pflicht für Neubauten und neue Anforderungen an Energieausweise.

Viele Veränderungen gehen aus europäischen Rahmenrichtlinien hervor, die ab 2030 u. a. das Nullemissionsgebäude für alle Neubauten verlangt.

Welche Auswirkungen das GModG für das Bauen auslöst, bliebt abzuwarten. Jedenfalls ist die richtige Energieberatung für Bauende mehr denn je gefragt, um sich auf die Entwicklungen der kommenden Jahre richtig einzustellen. Und für Expert:innen gilt: neue Regeln und Verordnungen. Aber dafür gibt es ja auch Weiterbildungsangebote wie bei der ZEBAU GmbH am 18. August. Weitere Informationen und Anmeldung