Quartierswärmemanagement: Vom Wärmeplan in die Umsetzung
I kommunales
Die kommunale Wärmeplanung zeigt Städten und Gemeinden, wo künftig Wärmenetze sinnvoll sein können, wo dezentrale Lösungen erforderlich sind und welche Potenziale erneuerbare Wärme und die Gebäudesanierung bieten. Mit der Veröffentlichung eines Wärmeplans ist die Wärmewende vor Ort jedoch nicht abgeschlossen: Gerade in Quartieren ohne realistische Wärmenetzperspektive müssen Eigentümerinnen und Eigentümer individuelle Entscheidungen zum Heizungstausch treffen. Für diese Quartiere entsteht ein besonderer Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Hier setzt das neue Quartierswärmemanagement (QWM) des Landes Schleswig-Holstein an und fördert genau diese Umsetzungsphase.
Vom Wärmeplan zur Quartiersarbeit
Die QWM-Förderrichtlinie richtet sich insbesondere an Quartiere, in denen nach der kommunalen Wärmeplanung kein oder nur geringes Potenzial für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung besteht. Dort wird die Wärmewende nicht über einen zentralen Netzanschluss gelöst, sondern durch dezentrale Versorgungslösungen und somit viele individuelle Entscheidungen der Gebäudeeigentümer:innen.
Das Quartierswärmemanagement schafft dafür eine lokale Ansprechstruktur. Es koordiniert Beratungsangebote, unterstützt bei der Orientierung, bindet Eigentümerinnen und Eigentümer ein und begleitet die ersten Umsetzungsschritte.
Der Startschuss ist gefallen: Das erste QWM in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel ist die erste Kommune in Schleswig-Holstein, die eine Förderung aus dem neuen QWM-Landesprogramm für die Quartiere Hasselrade/Diekweg und Pries-Nord erhält.
Die ZEBAU GmbH wird dieses erste Quartierswärmemanagement als beauftragtes Unternehmen federführend im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel durchführen.
Dabei kann das QWM an Erfahrungen aus der bisherigen Kieler Quartiersarbeit im Energiequartier Postillionweg / Vieburg anknüpfen. Die dort erprobte intensive Ansprache- und Beratungsstrategie des Sanierungsmanagements soll für das Quartierswärmemanagement aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Einordnung in die Förderlandschaft
Das neue Quartierswärmemanagement ersetzt keine bestehenden Förderprogramme, sondern ergänzt sie um einen Umsetzungsbaustein, der zwischen kommunaler Wärmeplanung, Energieberatung und individuellen Investitionsentscheidungen zur Gebäudesanierung und der dezentralen Wärmeversorgung vermittelt. Es finanziert also nicht die neue Heizung oder die Sanierungsmaßnahme selbst, sondern die Strukturen, die Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Weg dorthin unterstützen: Beratung, Kommunikation, Koordination, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit. Gerade für kleinere Kommunen, Ämter und Kreise kann dies ein entscheidender Vorteil sein aber auch größere Gemeinden oder Städte können durch die Entwicklung von pilothaften Energiequartieren profitieren.
Im Unterschied zum bisherigen Programm Energetische Stadtsanierung nach KfW 432 (Bundesmittel sind seit dem 28. Mai 2026 ausgeschöpft) liegt der Schwerpunkt auf Quartieren mit überwiegend dezentraler Wärmeversorgung und einer stark umsetzungsorientierten Herangehensweise.
Handlungsschritte für Kommunen und Kreise
1. Wärmeplanung auswerten
Kommunen sollten zunächst prüfen, welche Teilgebiete des Wärmeplans dezentrale Fokusquartiere ausweisen und wo besonderer Beratungs- und Aktivierungsbedarf besteht.
2. Fokusquartiere auswählen
Für die Auswahl geeigneter Quartiere sind Gebäude- und Eigentümerstruktur, Sanierungszustand, Heizungsbestand und vorhandene Akteursnetzwerke entscheidend. Das Quartier soll mindestens 100 Gebäude oder 200 Wohneinheiten umfassen. Die Richtlinie lässt jedoch flexible Lösungen zu, etwa bei gewerblich geprägten Quartieren oder beim Zusammenschluss mehrerer räumlich verteilter Gebiete innerhalb eines Gemeinde-, Amts- oder Zweckverbandsgebiets.
3. Umsetzungspartner auswählen
Bei der Auswahl des Umsetzungspartners sollten Kommunen sowohl auf technische Expertise und Erfahrungen in Quartiersprozessen, Bürgerkommunikation, energetischer Stadtsanierung, Fördermittelberatung und Prozesssteuerung achten. Unternehmen, die bereits KfW-432-Sanierungsmanagements, kommunale Wärmeplanungen oder integrierte Quartierskonzepte begleitet haben, können die fachliche Brücke zwischen strategischer Planung und praktischer Umsetzung im Quartier besonders gut schlagen.
4. Monitoring von Beginn an mitdenken
Das QWM ist nicht nur ein Beratungsangebot, sondern ein Umsetzungsinstrument. Deshalb sollten Kommunen früh festlegen, wie Beratungen, Fördermittelanträge, Sanierungsaktivitäten, Heizungstausch und weitere Umsetzungsschritte dokumentiert und ausgewertet werden. Die Richtlinie sieht Datenbeschaffung, Monitoring, Evaluierung und evaluierbare Zieldefinitionen ausdrücklich vor.
DIE FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK
Was wird gefördert?
Förderfähig sind insbesondere Kosten für qualifizierte Dienstleister, begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Kosten für Datenbeschaffung, Monitoring und Evaluierung. Nicht gefördert werden investive Maßnahmen, klassische HOAI-Planungsleistungen an Einzelgebäuden sowie konzeptionelle und planerische Tätigkeiten für größere Wärmenetze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die reguläre Förderhöchstsumme beträgt 225.000 Euro für 3 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 2 Jahre ist möglich; dann kann die Förderhöchstsumme auf bis zu 375.000 Euro steigen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein für Quartier in denen bereits eine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen wurde. In Gebieten, in denen eine verkürzte Wärmeplanung möglich ist und von der Gemeinde beschlossen wurde, kann bereits nach erfolgter Eignungsprüfung eine Förderung beantragt werden. Das Quartier soll in der Regel mindestens 100 Gebäude oder 200 Wohneinheiten umfassen; die Richtlinie ermöglicht jedoch begründete Ausnahmen.
ZEBAU begleitet Kommunen bei der integralen Quartiersentwicklung
Die ZEBAU GmbH begleitet Kreise, Bezirke und Kommunen bei der integrierten Entwicklung und Umsetzung von Quartiersansätzen unter anderem durch die Erstellung von Energetischen Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements nach KfW 432 (derzeit ausgesetzt) sowie dem Quartierswärmemanagement des Landes Schleswig-Holstein.
Im Mittelpunkt steht dabei die Verbindung von strategischer Planung und konkreter Umsetzung vor Ort: von der Analyse geeigneter Fokusquartiere über die Entwicklung von Beratungs- und Beteiligungsformaten bis zur Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigentümern, Wohnungswirtschaft, Energieversorgern und weiteren lokalen Akteuren.
Wir verstehen integrale Quartiersentwicklung als handlungsorientierten Baustein, um Klimaschutz- und Anpassung, Wärmewende, Gebäudesanierung und nachhaltige Mobilitätslösungen in die Umsetzung zu bringen.
Quellen und weiterführende Informationen
Fördergrundlagen und Richtlinie
- IB.SH: Förderung von Quartierswärmemanagement
- Amtsblatt Schleswig-Holstein: Richtlinie zur Förderung von Quartierswärmemanagement
- EKI Schleswig-Holstein: FAQ Quartierswärmemanagement
Praxisbeispiel Kiel
- MEKUN Schleswig-Holstein: Erster Förderbescheid für Quartierswärmemanagement in Kiel
- IB.SH: Kiel nimmt den nächsten Schritt bei der lokalen Wärmewende
- Kiel: Kieler Energiequartiere
- stadt+werk: Förderung für Quartierswärmemanagement
Fachliche Einordnung
