Ab sofort wird die BEG-Förderung reduziert und neu aufgesetzt
I Aktuelles
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 08. Juli 2026 die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebilligt. Dies heißt, dass neue Vorhaben für einen Heizungstausch ab heute vorerst nicht mehr beantragt werden können – eine Antragstellung zu den neuen Konditionen bei BAFA und KfW wird dann erst wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich sein.
Denn zum heutigen 09. Juli 2026 startet eine Übergangsphase, die sowohl zur Umprogrammierung als auch für eine Vertrauensschutzregelung genutzt wird. Während dieser Phase werden die dem BAFA und der KfW vorliegenden Anträge zu den alten Konditionen abgearbeitet. Soweit eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW bzw. eine Technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA bereits vorliegt, können in diesem Zeitraum auch weiter Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden. Neue BzAs/TBBs können dann ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.
Laut KfW beträgt die vsl. Grundförderung ab 21. Juli weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Für die erste Wohneinheit werden jedoch nur noch maximal 28.000 Euro für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gefördert, nicht mehr 30.000 Euro wie bisher. Diese Summe soll dann alle sechs Monate – jeweils zum 01. Februar und zum 01. August eines jeden Jahres – um weitere 750 Euro sinken.
Näheres wird erwartungsgemäß erst in den kommenden Tagen auf den entsprechenden Seiten der Fördermittelgeber veröffentlicht.
