Klimaanpassungskonzepte – Kompass für Kommunen und Kreise
I kommunales
Der Klimawandel ist bereits heute deutlich spür- und messbar, auch in Norddeutschland. Laut dem ‚Copernicus Global Climate Highlights Report 2024‘ wurde im Jahr 2024 erstmals die im Pariser Klimaabkommen festgelegte 1,5 °C-Marke überschritten. Unabhängig davon, ob es noch gelingt, eine Kehrtwende einzuleiten und die Klimaziele einzuhalten, oder die Überschreitung des Schwellenwerts anhält, ist mit einer weiteren Zunahme von Extremwetterereignissen zu rechnen (BBSR, 2023). Konkret ist für Norddeutschland von einer Zunahme der Häufigkeit, Intensität und Dauer von Dürre- und Hitzeperioden auszugehen. Zudem wird sich der Niederschlag saisonal verschieben, mit höheren Mengen im Winter und geringeren im Sommer, und häufiger als intensiver Starkregen auftreten. Diese Folgen des anthropogenen (menschengemachten) Klimawandels wirken sich dabei direkt auf Natur, Gesellschaft, Wirtschaft und unsere Gesundheit aus (BBSR, 2023).
Sowohl aktive Maßnahmen des Klimaschutzes zur Prävention und Minimierung von Klimafolgen als auch Klimaanpassungsmaßnahmen zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels sind erforderlich, um dem Klimawandel zu begegnen.
Die Integrierten Klimaschutzkonzepte, die in den letzten Jahren auf kommunaler Ebene erstellt wurden sind der erste Schritt, die Klimaschutzziele der Länder sowie des Bundes umzusetzen. Am 01. Juli 2024 trat dann das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft, welches zum einen vorsieht, dass alle Länder eine Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen müssen. Zum anderen wird festgelegt, dass auch auf Ebene der Kreise bzw. Kommunen Klimaanpassungskonzepte zu erstellen sind. Auf welcher Verwaltungsebene die Konzepte erstellt werden, wird von den entsprechenden Ländern festgelegt.
Diese Klimaanpassungskonzepte stellen strategische Dokumente dar, deren Ziel es ist, als Leitfaden sowie Entscheidungs- und Planungshilfen zu fungieren, um Klimaanpassung strategisch zu verankern und zu organisieren. Langfristig sollen so alle lokalen Systeme (wie Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, etc.) vor den Folgen des Klimawandels geschützt sowie deren Widerstandsfähigkeit gestärkt werden.
Im Kontext von Klimaanpassungskonzepten wird von verschiedenen Begrifflichkeiten gesprochen, die für das Grundverständnis von Klimaanpassung wichtig sind: Wie ein betrachtetes System auf den Klimawandel reagiert, hängt davon ab, inwiefern es den klimatischen Einflüssen z.B. Starkregen oder Trockenheit, ausgesetzt ist (Exposition) und wie empfindlich es auf Veränderungen eben dieser Gefahren reagiert (Sensitivität). Die Exposition lässt sich in der Regel durch den Standort eines Systems fassen, während z.B. die Hitzeresistenz einer Baumart dessen Sensitivität beschreibt. Aus dem klimatischen Einfluss, der Exposition und der Sensitivität ergibt sich die Betroffenheit oder auch das Risiko eines Systems. Die Analyse der Betroffenheiten ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaanpassungskonzepte und legt den Grundstein für die Strategie- und Maßnahmenentwicklung. Zudem können Anpassungskapazitäten (z. B. finanzielle Mittel, Wissen, Netzwerke) der Akteur:innen bewertet und so letztlich Potenziale zur Stärkung der Klimaresilienz identifiziert werden. Auf Basis der Analysen sowie der identifizierten Potenziale werden anschließend Maßnahmen formuliert.
Während der Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes spielt die Vernetzung der Akteur:innen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit externen Stakeholdern eine zentrale Rolle.
Der Begriff Klimaanpassung ist für viele Kommunen vielleicht neu, die darunterfallenden Bereiche jedoch nicht. Viele Aktivitäten, die schon seit Jahren in Kommunen bearbeitet und umgesetzt werden (z.B. Freiraumplanung, Hochwassergefahren, Grünordnungspläne, etc.), können nun unter dem Begriff Klimaanpassung zusammengefasst werden. So können schon bestehende Aktivitäten neuen ‚Rückenwind‘ bekommen. Zudem ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verwaltungsinternen und -externen Stellen ein wichtiger Schritt, um der diversen und breiten Themenvielfalt der Klimaanpassung gerecht zu werden.
Hauptaufgabe bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ist daher die Organisation schon bestehender Aktivitäten sowie die Identifikation von Lücken in der Planung, um die Resilienz von Kreisen oder Kommunen zu stärken. Nur so kann das Schnittstellenthema der Klimaanpassung strategisch verankert und langfristig umgesetzt werden.
Klimaanpassungskonzepte schaffen zentrale Grundlagen: Sie analysieren lokale Betroffenheiten/Risiken, vernetzen Akteur:innen, schaffen Grundlagenarbeit zu vorhandenen Aktivitäten, zeigen Lücken auf, verankern Klimaanpassung strategisch in der Verwaltung und formulieren umsetzungsorientierte Maßnahmen. Darum ist es von zentraler Wichtigkeit diesen Prozess von Anfang an tiefgreifend und weitreichend zu gestalten sowie intensiv zu begleiten. Nur so kann ein Klimaanpassungskonzept ein Kompass sein und den Weg in eine sichere und lebenswerte Zukunft leiten.
Quellen:
Copernicus (2025). Copernicus Global Climate Highlights Report 2024. Copernicus Global Climate Report 2024 confirms last year as the warmest on record, first ever above 1.5°C annual average temperature | Copernicus
BBSR (2023). Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften. Empfehlungen für Planende Architektinnen und Architekten sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/zukunft-bauen-fp/2022/band-30-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hilfreiche Links:
Klimaausblicke für Landkreise: Klimaausblick für Landkreise Map – Climate Service Center Germany
Zentrum für Klimaanpassung: Startseite | Zentrum KlimaAnpassung
Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass): Kompetenzzentrum KomPass | Umweltbundesamt
Autorin: Julia Pleuser, Fachbereichsleitung Klimaanpassung
Weitere Informationen ZEBAU – Fachbereich Klimaanpassung
Die ZEBAU GmbH begleitet Kreise, Bezirke und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten (vor allem im Rahmen der ANK-DAS-Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen“ des BMUV – Förderschwerpunkt A.1) und der strategischen Ausrichtung sowie Verankerung des Themas innerhalb der Verwaltungsstrukturen.
