Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Termin
Donnerstag, 05. Mai 2026
Online: 10:00 bis 12:30 Uhr
Ort
Online
Teilnahmebetrag
Teilnahmebeitrag 59,50 € inkl. MwSt.
Buchbar bis 30. April um 14:00 Uhr
Fortbildungsanerkennung
Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Zielgruppe
Fachleute und Expert:innen
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in diesem Jahr durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe.
Das Online-Seminar bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen. Darüber hinaus werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) sowie die daraus resultierenden Anpassungsbedarfe im nationalen Recht eingeordnet und erläutert.
Programm
05. Mai 2026
10:00 Uhr – Begrüßung
Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
10:05 - Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
12:20 - Schlussgespräch
Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH & Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung
Teilnahmebeitrag: 59,50 € inkl. MwSt.
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Diese Veranstaltung wird als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Zudem wird diese Fortbildungsveranstaltung pauschal von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.
Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.


