Update – Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Termin
Donnerstag, 25. Juni 2026
10:00 bis 12:30 Uhr
Ort
Online
Teilnahmebetrag
59,50 € inkl. MwSt.
Buchbar bis 24. Juni um 14:00 Uhr
Fortbildungsanerkennung
Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Zielgruppe
Fachleute und Expert:innen
Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. In den kommenden Wochen soll der Bundestag die Gesetzesvorlage verabschieden, damit das Gesetz bis spätestens zum 01.11.2026 in Kraft treten kann. Enthalten sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen, die „Biotreppe“ ab 2028, die Abschaffung des bisherigen Referenzgebäudes als Berechnungsgrundlage, Veränderungen bei Energieausweisen sowie Vorgaben für Nichtwohngebäude.
Das Online-Seminar bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen, die mit dem Kabinettsentwurf veröffentlicht wurden. Darüber hinaus werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) sowie die daraus resultierenden Anpassungsbedarfe im nationalen Recht eingeordnet und erläutert.
(Stand 18.05.2026)
Programm
25. Juni 2026
10:00 Uhr – Begrüßung
Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
10:05 - Update - Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
12:20 - Schlussgespräch
Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH & Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung
Teilnahmebeitrag: 59,50 € inkl. MwSt.
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Diese Veranstaltung wird als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Zudem wird diese Fortbildungsveranstaltung pauschal von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.
Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.


