Neue Kommunalrichtlinie zum 01. November 2024

I  kommunal 

Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird vereinfacht und beschleunigt. Wesentliche Änderungen der Richtlinie sind die Einführung einer Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen sowie das Anheben der Mindestzuwendungshöhe auf 10.000 Euro als Anreiz für mittlere und größere Vorhaben. Gleichzeitig entfällt jedoch der Förderschwerpunkt „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“. Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 01. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH möglich.

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