Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): zum Eckpunktepapier
I im Fokus
Nach über einem Jahr liegt sie nun vor: die angestrebte „Abschaffung des Heizungshammers“! Aber: was ist das jetzt geworden? Das positive Signal zuerst: das Klimaziel (Klimaneutralität im Gebäudebereich bis 2045) im Bundesklimaschutzgesetz bleibt grundsätzlich unverändert.
Dann aber: Die 65%-Regelung wird gekippt. Gas-/Ölheizungen können nun bis 2028 ohne Auflagen eingebaut werden und unterliegen danach einem schrittweise, bis 2040 steigenden Bio-Brennstoffanteil. Die ausreichende Verfügbarkeit der dann notwendigen Bio-Brennstoffe ist am Markt jedoch ungeklärt. Die daraus entstehenden Betriebskosten für den Verbraucher sind unabsehbar, denn jeder weiß: wo die Nachfrage steigt, steigen auch die Marktpreise, sofern das Angebot nicht überbordend ist. Und in Fachkreisen bezweifelt man ein ausreichendes Angebot an Biogas und Bio-Öl, von Wasserstoff ganz abzusehen – wider die Erwartungen der Berliner Koalitionäre.
Es ist jetzt zu befürchten, dass Vermieter:innen nun wieder auf die günstigere Gas-/Ölheizung setzen und eine mieterseitig zu tragende Wärmekostensteigerung billigend in Kauf nehmen. Das führt womöglich auch zu einer Umkehr der positiven Marktentwicklung neu eingebauter Heizungsanlagen: im Jahr 2025 hatten erstmals die Wärmepumpen einen höheren Anteil als fossil betriebene Heizungsanlagen erreicht. Hoffentlich wird dieser neue Hammer am Horizont erkannt und den unerwünschten Nebenwirkungen umgehend begegnet.
Hier muss auch die Energieberatung einwirken und den Kurs richtig darstellen. Hauseigentümer:innen und Investor:innen werden mutmaßlich verunsichert und zurückhaltend reagieren, statt diese zu motivieren. Und wenn (wie auch im Eckpunktepapier enthalten) die Förderungen bis mindestens 2029 sichergestellt werden, sollten Hauseigentümer:innen so klug sein und richtig rechnen können.
Und dann droht noch ein zweiter Hammer: Das bisher vorliegende Eckpunktepapier steht unter einem schwebenden Rechtsvorbehalt. Mit einer erneuten Klage (vgl. Urteil BVwG 01/2026) aufgrund fehlender Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich ist zu rechnen. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Ihr Peter-M. Friemert Lesen Sie gern nach: Infopapier und FAQ
