Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG): zum Eckpunktepapier

I  im Fokus 

Jetzt liegen sie vor: Die Regierungsfraktionen haben die Eckpunkte zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ziel „Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes“ bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um ein Eckpunktepapier, noch nicht um einen Gesetzesentwurf oder gar einen Beschluss.

Dipl.-Ing. Architekt Peter-M. Friemert – Koordinator der Hamburger Energielotsen, Geschäftsführer der ZEBAU GmbH und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V., fasst das Eckpunktepapier zusammen und ordnet ein, was die Änderungen für den Gebäudesektor bedeuten.

Das positive Signal zuerst: das Klimaziel (Klimaneutralität im Gebäudebereich bis 2045) im Bundesklimaschutzgesetz bleibt grundsätzlich bestehen.

Mit den neuen Eckpunkten jedoch wird ein zentraler Baustein des bisherigen GEG abgeschafft: Die Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Stattdessen sollen künftig wieder Gas- und Ölheizungen ohne technologische Einschränkung eingebaut werden dürfen. Der „notwendige Klimaschutz“ soll durch eine Grüngas- und Grünheizöl-Quote erreicht werden und ab dem 1. Januar 2029 greift die sogenannte “Bio-Treppe” mit einem zunächst 10-prozentigen Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan und Bioöl, der anschließend in mehreren Stufen bis 2040 erhöht werden soll.

Ob diese Brennstoffe in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden, ist unklar. Vergleichsportale weisen darauf hin, dass Biogas bzw. Bioöl schon heute deutlich teurer sind als Erdgas oder Erdöl. Und in Fachkreisen bezweifelt man ein ausreichendes Angebot an Biogas und Bioöl, von Wasserstoff ganz abzusehen – wider die Erwartungen der Berliner Koalitionäre.

Es besteht die Gefahr, dass Vermieter:innen wieder auf vermeintlich günstige fossile Heizsysteme setzen – und damit würden die steigenden Wärmekosten die Mieter:innen besonders stark treffen. Auch könnte die positive Entwicklung der letzten Jahre, in denen der Trend zunehmend zu Wärmepumpen ging, abgeschwächt oder sogar umgekehrt werden. 2025 war das Jahr in dem erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen installiert wurden.

Gerade deshalb kommt der Energieberatung jetzt eine bedeutende Rolle zu: Sie muss Orientierung geben, Fehlinformationen korrigieren und Eigentümer:innen wie Investor:innen motivieren, weiterhin langfristig wirtschaftliche und klimafreundliche Lösungen zu wählen. Die Förderprogramme für effiziente Gebäude sollen mindestens bis 2029 bestehen bleiben – ein finanziell entscheidender Faktor für viele Modernisierungsentscheidungen.

Würde die Novellierung des Gebäudeenergiegesetztes so kommen, wie im Eckpunktepapier angekündigt, verstieße es auf mehreren Ebenen gegen europäisches Recht. Und nicht nur das: Das bisher vorliegende Eckpunktepapier steht unter einem schwebenden Rechtsvorbehalt. Mit einer erneuten Klage (vgl. Urteil BVwG 01/2026) aufgrund fehlender Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich ist zu rechnen. Ein Schelm, wer Böses denkt.

Die Hamburger Energielotsen beraten unabhängig und kostenfrei, wenn es um die richtige Wahl der neuen Heizungsanlage geht.

Zum Nachlesen: Infopapier und FAQ