Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Termin

Donnerstag, 18. August 2026
10:00 bis 12:30 Uhr

Ort

Online

Teilnahmebetrag

59,50 € inkl. MwSt.
Buchbar bis 17. August um 14:00 Uhr

Fortbildungsanerkennung

Die Fortbildungspunte zur Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.

Zielgruppe

Fachleute und Expert:innen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt im Herbst das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geplant sind unter anderem die Abschaffung der 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie die Einführung neuer Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21.07.2026 umfassend angepasst. Gerade im Bereich des Heizungsförderung gibt es viele Veränderungen, die durch Jan Karwatzki erklärt werden.

Das Online-Seminar bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die Änderungen, nachdem das Gesetz beschlossen wurde. Darüber hinaus werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) sowie die daraus resultierenden Anpassungsbedarfe im nationalen Recht eingeordnet und erläutert.

(Stand 23.07.2026)

Programm

18. August 2026

I

10:00 Uhr – Begrüßung

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
24 Jul 2024
10 AM

10:05 - Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die angepasste Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM

12:20 - Schlussgespräch

Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH & Jan Karwatzki, Ökozentrum NRW
24 Jul 2024
10 AM
]

12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung

24 Jul 2024
10 AM

Teilnahmebeitrag: 59,50 € inkl. MwSt.

Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunte zur Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.

Diese Veranstaltung wird als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Zudem wird diese Fortbildungsveranstaltung pauschal von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.

Achten Sie bei der Anmeldung bitte darauf, Ihren Namen vollständig mit Vor- und Nachnamen anzugeben, da dieser dann genau so in der Teilnahmebescheinigung angegeben wird.

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