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Qualitätssicherung des energetischen Gebäudestandards
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) das energetisch optimierte Bauen in Hamburg mit speziellen Programmen. Der Neubau eines Wohnhauses als WK-Effizienzhaus 70[09] oder als WK-Passivhaus wird mit einem auf die Wohnflächengröße bezogenem Fördersatz bezuschusst.
Um diese Förderung zu erhalten (vgl. Förderrichtlinie Energiesparendes Bauen der WK), ist es notwendig, eine Qualitätssicherung (QS) durch einen autorisierten Qualitätssicherer durchführen zu lassen. Seit April 2008 gehört Dipl.-Ing. Architekt Lars Beckmannshagen, als Mitarbeiter der ZEBAU, zu den von der WK autorisierten Qualitätssicherern. Die ZEBAU besitzt bereits Erfahrung von über 100 Neubauprojekten als Miet – und Privatwohneigentum, die zur Qualitätssicherung beauftragt wurden.
Die Gesamtprüfung der QS gliedert sich drei Stufen: In den Stufen A und B werden die Planungsphasen überprüft. Eine Freigabe des Baubeginns durch den Qualitätssicherer kann erst nach vollständiger Erfüllung der Stufen A und B erfolgen. In Stufe C erfolgt die Prüfung der Bauausführung anhand von Baubegehungen.
Die WK Qualitätssicherung kann auch mit der Passivhaus-Zertifizierung kombiniert werden (siehe Passivhaus-Zertifizierung).
Seit 2010 gibt es auch eine WK Qualitätssicherung für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen (vgl. Förderrichtlinie Modernisierung von Mietwohnungen). Die ZEBAU bietet diese Qualitätssicherung ebenfalls an.






