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KfW: Heizungsförderung jetzt auch für Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG)

Seit Ende Mai sind nun auch Anträge für den Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern von Wohneigentümer-Gemeinschaften möglich. Dabei stehen Privatpersonen zwei Formen der Finanzierung zur Verfügung: ein Zuschuss und ggf. ein Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen.

Zuschuss (458)
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) oder Teil einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden, können sich jetzt im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Möglich sind Förderungen sogar bis zu 70 %!

Dazu gehören z. B. für die Aufwendungen zu einer neuen Wärmepumpe: 30 % Basisförderung, 30 % Einkommensbonus (Haushalte bis 40.000 € zu verst. Jahreseinkommen) bzw. (bei Mehrverdiener) 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis 31.12.2028) und ein 5 % Effizienzbonus (wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird). Die förderfähigen Kosten von max. 30.000 € sind bei Mehrfamilienhäusern (WEG) jedoch gestaffelt (siehe Merkblatt der KfW).

In einer nächsten Stufe sind dann planmäßig ab Ende August 2024 antragsberechtigt:  

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden

Einzelmaßnahmen Kreditvariante (358, 359)
Der Ergänzungskredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit kann bereits seit dem 27.02.2024 bei einem Finanzierungspartner beantragt werden und ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist also nicht möglich.

Weitere Informationen auf www.kfw.de oder www.energiewechsel.de