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Der Gesetzentwurf zum GEG liegt vor

Mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegt nun die vieldiskutierte Fortschreibung des GEG 2020 vor.  Den Inhalt des Gesetzentwurfes, der jetzt in die parlamentarische Entscheidung geht, finden Sie hier.

In der Öffentlichkeit wird der Gesetzentwurf viel diskutiert. Dabei steht die 65%-Regelung für neue Heizungsanlagen im besonderen Fokus. Immerhin verlangt das Gesetz eine bis zum Jahr 2044 zwingende Umstellung fossiler Heizungen auf erneuerbare Energien, wobei der Heizungsaustausch von Gas- und Ölheizungen ab 2024 -abgesehen von Ausnahmeregelungen- nur noch mit einen nachweisbaren 65%-Anteil erneuerbarer Energien erfolgen soll.

Es bleibt abzuwarten, ob der Bundestag mit erforderlicher Mehrheit den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die GEG-Novelle soll planmäßig zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Den Kommentar zum GEG von unserem Geschäftsführer Peter-M. Friemert (ZEBAU) finden Sie hier.