Das Bundeskabinett hat Mitte April die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich zu verankern und die Dekarbonisierung des Wärmebereichs schrittweise umzusetzen. Enstprechend soll ab 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Zusätzlich ist eine schrittweise Begrenzung der Laufzeit bestehender Öl- und Gasheizungen geplant. Weitere Infos