Was sind Klimaschutzkonzepte?
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Im Rahmen des Konzepts wird ermittelt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen fest. Mit der Klimaschutzinitative des Bundes fördert das BMU innerhalb der Kommunalrichtlinie die Erstellung von Konzepten in den drei Bereichen integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und klimafreundliche Mobilität.
Klimaschutzkonzepte und deren Umsetzung sollten unterschiedliche Fachbereiche und Teilschritte abdecken. Als Grundlage dient eine Energie- und CO2-Bilanz, die den Status Quo bzgl. der CO2-Emissionen abbildet. Darauf aufbauend werden in einer Potenzialanalyse die kurz- und mittelfristigen Potenziale zur CO2-Einsparung und Energieeffizienzsteigerung erhoben. Da die Realisierung dieser Potenziale nur in Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren (Energieversorgern, Verkehrsunternehmen, Industrie und Wirtschaft, Bürgern, Vereinen und Verbänden usw.) möglich ist, sollte das Klimaschutzkonzept auch unter Einbindung dieser Akteure erstellt werden. Hinzu kommt, dass diese Akteure wichtiges Know-How einbringen können.
Am Ende eines Klimaschutzkonzeptes stehen konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung der definierten Einsparziele führen sollen. Zur Kontrolle, ob die Kommunen sich auf dem richtigen Weg Ihres selbstdefinierten Ziels befinden, erfordert das BMU auch ein Controlling-Konzept. Ein weiterer Baustein, der seitens des BMUs gefordert wird, ist ein Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, um die Umsetzung mit den unterschiedlichen Akteuren zu ermöglichen. In der Regel dienen Klimaschutzkonzepte als ein Leitfaden für eine energieeffiziente Politik und Verwaltung.
Weitere strategische Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie sind Fokusberatungen, Energie- und Umweltmanagementsysteme, Kommunale Netzwerke, Potenzialstudien und Klimamanagement. Genauere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.
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An wen richten sich Fokusberatungen?
Gefördert wird eine Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Der Fokus der Beratung liegt auf kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und konkreten Empfehlungen. Voraussetzung für die Förderung der Inanspruchnahme einer Beratung ist, dass der Antragsteller über kein Klimaschutzkonzept verfügt.
Was ist eine Potenzialstudie?
Potenzialstudien zeigen einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen auf. Der Fokus liegt auf kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die sich in eine langfristige Strategie einbetten. Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche: Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung.