Klimaschutzteilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, um zu zeigen, wie in einem abgrenzbaren, besonders klimarelevanten Bereich oder wie durch eine abgrenzbare, besonders klimafreundliche Maßnahme Treibhausgase und Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. Gefördert wird die Erstellung von Teilkonzepten u.a. im Schwerpunkt „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“.
Ziel aller Klimaschutzteilkonzepte ist es, für die nächsten 10 bis 15 Jahre geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Treibhausgasemissionen in einem bestimmten Bereich bis 2020 um 40 Prozent bzw. bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren.
Gefördert werden zwei Bausteine: den Aufbau eines Energiemanagements (Baustein 1), die Gebäudebewertung ausgewählter Liegenschaften (Baustein 2).
Baustein 1 ist für Kommunen und andere Antragsteller konzipiert, die bislang noch kein Energiemanagement in ihren eigenen Liegenschaften aufgebaut haben. Baustein 2 bietet sich für Antragsteller an, die ihre Liegenschaften einer Gebäudebewertung unterziehen wollen.
Die Bausteine 1 und 2 wurden um Elemente des Portfoliomanagements ergänzt. Dieses dient zur Vorbereitung strategischer Entscheidungen über die Zukunft kommunaler Gebäude. Dabei werden zusätzliche Aspekte in der Basisdatenbewertung bzw. Bestandsaufnahme berücksichtigt, um eine langfristige Bedarfsplanung anhand bestimmter Kriterien wie demografischem Wandel, lokalen Entwicklungsmöglichkeiten etc. zu ermöglichen.
(Der ehemalige Baustein 3 „Feinanalysen“ wird zukünftig durch die Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (siehe oben) gefördert.)
Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zwischen dem 1. Juli und 30. September sowie dem 1. Januar und 31. März können Sie Anträge auf Zuwendung für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten stellen.
Kurzinformation Stand Juni 2017 - Änderungen und Fehler vorbehalten