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Was ist neu im Solarpaket 1 für Gewerbebetriebe?

  • Neu: Förderung für Solaranlagen ab 40 kW auf Gewerbedächern steigt um 1,5 ct/kWh. Ab 2026 werden 2,3 GW pro Jahr ausgeschrieben. Nach einem Jahr Übergangszeit wird die Teilnahme an Ausschreibungen für Anlagen ab 750 kW verpflichtend.
  • Neu: Anlagen über 100 kW bleiben in der Direktvermarktung. Betreiber von Anlagen bis 200 kW können ihre Überschüsse ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber abgeben, was bei hohem Eigenverbrauch vorteilhaft ist.
  • Neu: Anlagenzertifikate sind erst ab 270 kW Einspeiseleistung oder 500 kW installierter Leistung erforderlich. Darunter reicht ein Einheitenzertifikat für die eine Datenbank geschaffen wird.
  • Neu: Mieterstrom wird auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Strom ohne Netzdurchleitung verbraucht wird.