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Förderung nach BEG ab 28.07.2022 umgestellt

Neue Förderstruktur tritt ab 15. August vollständig in Kraft

Laut Pressemitteilung v. 26.07.2022 will die Bundesregierung die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten.

Die Änderungen treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft und beinhalten eine Aufstockung des bisherigen Fördervolumens für Sanierungen auf 13-14 Milliarden Euro. Dazu gehören u. a.

 ·  eine bessere Übersicht bei der Antragsstellung
 ·  die Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel und
 ·  eine Veränderung der Fördersätze:

  • diese werden dabei um 5-10 %-Punkte abgesenkt und liegen
  • bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000 €) bei bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen,
  • bis zu 40 % bei Wärmepumpen,
  • bei Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000 €) bei bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

Die BEG-Reform geht Hand in Hand mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sorgen dafür, dass Eigentümer:innen selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

Die Reform der Neubauförderung erfolgt erst im Jahr 2023, indem eine weitgehende Umstellung auf zinsverbilligte Kredite vorgesehen ist.

WICHTIG: Die BEG Reform erfolgt in zwei Schritten. Die Programmänderungen der KfW werden bereits zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Änderungen bei den Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022 (u.a. die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus). Ab dem 15. August 2022 greifen dann auch hier die geänderten Förderbedingungen zu den Einzelmaßnahmen der Sanierung.

à Die ZEBAU hält Sie auf dem Laufenden und wird im Herbst ausführlich informieren.

Quelle und weitere Informationen