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2023: Neuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfährt zum 01. Januar 2023 die zweite Reformstufe. Hierzu gehören u. a.:

  • Die Einführung eines Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
  • Die Erhöhung des im September eingeführten Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.
  • Die Neubauförderung wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort.
  • Technische Anpassungen: es werden beispielsweise nur noch besonders effiziente Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.

Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221209-bmwk-setzt-neue-anreize-fuer-sanierungen.html