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Impuls vom Bund: Neue Photovoltaikanlagen ab sofort steuerfrei

Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen wird ab 01. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr anfallen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt auch für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.

Der Deutsche Bundestag hatte am 02. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dem der Bundesrat am 16. Dezember 2022 zugestimmt hatte. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen. Ob damit auch die PV-Anlagen für den Endkunden wirklich preiswerter werden, bleibt noch abzuwarten. Denn: Händler und Handwerker „sollen“ die Steuersatzsenkung an Kundinnen und Kunden weitergeben.

Nähere Informationen auch auf:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
https://www.pv-magazine.de/2022/12/02/null-prozent-umsatzsteuer-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-2023/