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Novelle des GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft

Der Bundesrat billigte am 29.09.2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), so dass die darin vereinbarten Neuerungen ab 2024 gelten. Damit werden u. a. folgende Regelungen wirksam: Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel ab Anfang 2024. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Die Pflicht zum "Erneuerbaren Heizen" gilt ab 01. Januar 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können noch weiter betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Die kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben gefördert werden. Die Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, werden mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Weitere Infos

Die ZEBAU wird am 15. November 2023 in einem kostenfreien Online-Seminar Hauseigentümer:innen und Bauleuten viele Fragen rund um die neuen Gesetzgebungen des GEG und des HmbKliSchG und zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Hamburg beantworten. Weitere Infos
Es handelt sich nicht um eine Veranstaltung für Expert:innen und Fachleute.