Der gesetzliche Wärmeschutznachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Mit Inkrafttreten der neuen EnEV 2014 ab 1. Mai 2014 ist die Nennung von energetischen Kenndaten in allen kommerziellen Immobilienanzeigen bindend. Die Kenndaten sind dem Energieausweis des Gebäudes zu entnehmen. Die VerkäuferInnen bzw. VermieterInnen sind nach der neuen Verordnung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Werden diese Angaben nicht genannt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es droht ein Bußgeldverfahren.
Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Bei Bestandsgebäuden kann der Energieausweis sowohl auf Basis der Bedarfsberechnungen (Bedarfsausweis) als auch unter bestimmten Voraussetzungen auf Basis der Verbrauchsdaten (Verbrauchsausweis) erstellt werden. Die zentralen Vorteile des EnergieVERBRAUCHSausweises sind: